Leistungen

Leistung nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz für Mitwirkende beantragen

Sie haben als Mitwirkende im Katastrophenschutz, also vor allem als Gemeinde mit ihrer Gemeindefeuerwehr oder als Hilfsorganisation, an einer dienstlichen Veranstaltung des Katastrophenschutzes teilgenommen. Hierdurch hatten Sie Aufwendungen, die Sie nun ersetzt haben wollen. Dies können zum Beispiel Fahrtkosten oder die Kosten für die Nachbeschaffung von Material sein, das in einem Katastrophenschutzeinsatz verbraucht wurde.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Katastrophenschutzbehörden

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es muss eine Heranziehung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgt sein. Hierdurch sind bestimmte Auslagen entstanden.

Verfahrensablauf

  • Heranziehung erfolgt.
  • Auslagen entstehen.
  • Auslagen werden durch die Mitwirkende gegebenenfalls der Katastrophenschutzbehörde geltend gemacht.
  • Katastrophenschutzbehörde prüft und zahlt aus.

Fristen

Reichen Sie den Antrag unverzüglich ein.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

22.10.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
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