Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Feuerwehr“
Der Gemeinderat der Gemeinde Aitern hat am 14. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange) beschlossen.
Ziele und Zwecke der ÄnderungDie Gemeinde Aitern, welche dem GVV Schönau im Schwarzwald angehört, beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.-Nr. 496/1 ein neues Feuerwehrgerätehaus zu erstellen. Hintergrund ist der, dass der jetzige Standort im Bildungshaus der Gemeinde den aktuellen Anforderungen bzw. Bestimmungen und Richtlinien bei weitem nicht entspricht, so dass die Leistungsfähigkeit nur begrenzt gegeben ist. Zudem besteht an diesem Standort aufgrund der räumlichen Enge keine Erweiterungsmöglichkeit, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Nach einer durchgeführten Standortanalyse bietet sich das Grundstück Flst.-Nr. 496/1 im Bereich der Abzweigung Belchenstraße / Bergstraße in idealer Weise an. Neben der Flächenverfügbarkeit sprechen insbesondere für diesen Standort die gute verkehrliche Anbindung und schnelle Erreichbarkeit bei Einsätzen.
Im Einzelnen ergeben sich nach derzeitigem Stand folgende Ziele:
- Zukünftige Sicherung der Feuerwehr von Aitern
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Bergstraße
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen
- Sinnvolle Ausnutzung der vorhandenen Fläche im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Berücksichtigung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange
Durch die vorgesehene Planung wird der Fortbestand der Feuerwehr von Aitern am neuen Standort nachhaltig gesichert.
Der Planbereich wird begrenzt:
- im Westen und Norden durch die Bergstraße
- im Osten durch eine gehölzbestandene Grünfläche und
- im Süden durch den Aiternbach.
Im Einzelnen ist der Lageplan vom 19. März 2025 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit gemeinsamer Begründung, Umweltbericht mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtlicher Potentialeinschätzung, schalltechnisches Gutachten, geotechnischer Vorbericht und dem Oberflächenwasserkonzept bis einschließlich 4. Juli 2025 (Veröffentlichungsfrist) hier zu finden sein.Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, Bauamt, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau im Schwarzwald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung vom 14.05.2025 (galaplan decker).
Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
- auf die Flora und Fauna: Informationen zu Schutzgebieten, Biotoptypen, Flora und Fauna sowie den Auswirkungen der Planung darauf. Hinweise und grünordnerische Festsetzungen zu den erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen sowie im Hinblick auf die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebietes. In der Artenschutzrechtlichen Einschätzung erfolgt die Darstellung der Untersuchungen zu den einzelnen planungsrelevanten Artengruppen sowie insbesondere zu den potenziell betroffenen Artengruppen Amphibien und Fledermäuse. Ebenso erfolgen Darstellungen zu den erforderlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen. Die im Artenschutzbericht vorgegebenen Maßnahmen wurden entsprechend in den Umweltbericht und den Bebauungsplan übernommen.
- auf den Boden:Informationen zur Wertigkeit des im Plangebiet vorhandenen Bodens sowie zu den Auswirkungen der Planung auf den Boden im Hinblick auf den Verlust natürlicher Bodenfunktionen durch Versiegelung (natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen). Hinweise und Festsetzungen zu den erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen. Da für das Schutzgut Boden keine schutzgutspezifischen Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. die Entsiegelung von Flächen, zur Verfügung stehen, erfolgt die vollständige Kompensation der Eingriffe über die beim Schutzgut Tiere und Pflanzen erreichte Überkompensation.
- auf die Landschaft: Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung als Folge der künftigen Bebauung. Hinweise und Festsetzungen zur Grüngestaltung und Grünordnung sowie zur Vermeidung-, Minimierung und Kompensation der entstehenden Beeinträchtigungen (Ausweisung von Grünflächen usw.).
- auf das Klima:Informationen über die Beeinträchtigung des Klimas und der Lufthygiene als Folge der künftigen Bebauung. Vorgaben zum Erhalt angrenzender Gehölzflächen und somit Aufrechterhaltung von Flächen mit kleinklimatischer Funktion. Informationen zu grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen, die dem Kleinklima vor Ort zugutekommen.
- auf den Menschen:Informationen zur zukünftigen Nutzung und zu Erhöhungen der betriebs- und anlagebedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen. Verweis auf das schalltechnische Gutachten des Büros Gerlinger + Merkle in Schorndorf.
- auf das Wasser:Informationen über den im Plangebiet vorhandenen oberirdischen Graben, hydrogeologische Bedingungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen der Versiegelungen und Überbauungen (z.B. Vorgaben zu wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen und zur Niederschlagsversickerung).
- auf Kultur- und Sachgüter:Nicht relevant, da keine Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind.
- auf die Fläche: Informationen über den Gebietscharakter, den Anschluss an bestehende Verkehrsflächen und die Eingrünung.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde Aitern wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Lörrach - FB Landwirtschaft und Naturschutz vom 26. September 2024Zu Maßnahmen zum Schutz der an das Plangebiet angrenzenden Biotope.
- Landratsamt Lörrach - FB Kommunale Abwasserbeseitigung vom 26. September 2024 Zum Umgang mit Schmutz- und Niederschlagswasser (Entwässerungskonzept).
- Landratsamt Lörrach - FB Boden / Grundwasser vom 26. September 2024 Hinweise zum Erdaushub, Bodenschutz und zur Berücksichtigung des Bodens in der Eingriffsregelung.
- Landratsamt Lörrach - FB Immissionsschutz vom 26. September 2024 Zum Immissionsschutz im Hinblick auf die umgebenden Nutzungen.
- Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 11. September 2024 Hinweise zu den geologischen Gegebenheiten und deren Berücksichtigung
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen finden Sie unten in den Anhängen