Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss

Nach EU-Vorgaben müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in den einheitlichen und fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Der Umtausch erfolgt in Deutschland schrittweise nach einem festen Zeitplan - abhängig vom Ausstellungsdatum und teilweise auch vom Geburtsjahr. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
 
Im aktuellen Turnus betrifft dies Führerscheine im Scheckkartenformat, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Ausnahme: Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Karten- oder Papierführerschein, sofern dieser unbefristet ist, erst zum 19. Januar 2033 umtauschen - unabhängig vom Ausstellungsjahr.
 
Erfahrungsgemäß ist der Andrang kurz vor Fristende groß, was zu längeren Bearbeitungszeiten, auch mehrere Monate, führen kann. Deshalb wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.
 
Der online ausfüllbare Antrag wird ausgedruckt und unterschrieben samt Kopien des Ausweises und des Führerscheins sowie einem biometrischen Passfoto an die Führerscheinstelle geschickt. Die neuen EU-Kartenführerscheine sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneut ersetzt werden.
 
Für die persönliche Antragstellung sind Termine buchbar unter www.loerrach-landkreis.de/termin-führerschein.

Alternativ können Bürgerinnen und Bürger des GVV Schönau den Antrag beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Rathaus Schönau stellen.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.loerrach-landkreis.de/eu-fuehrerschein.

Gemeinde Aitern

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79677 Schönau im Schwarzwald
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