Leistungen

Abfallentsorgernummer beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie für jede Ihrer Bertriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen. In Baden-Württemberg gibt es im Regelfall keine eigene Abfallentsorgernummer. Die Funktion der Abfallentsorgernummer wird auch durch die Abfallerzeugernummer erfüllt. Nutzen Sie hierzu die Leistung "Abfallerzeugernummer beantragen". Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen.

Verfahrensablauf

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich. Diese können Sie beantragen unter der Leistung Abfallerzeugernummer beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Erzeugernummer

Kosten

Sofern eine Erzeugernummer beantragt werden muss, ist dies kostenpflichtig. Geregelt werden die Kosten in der entsprechenden Anlage über die Gebührenfestsetzung. Sie finden sie in den Rechtsgrundlagen

Hinweise

Als Unternehmen müssen Sie bundesweit bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Freigabevermerk

23.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung