Home » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Handwerksrolle - Auskunft beantragen

Sie können eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen, wenn Sie folgende Informationen benötigen:

  • Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder
  • ordnungsgemäße Eintragung eines bestimmten Betriebes in die Handwerksrolle oder
  • Name der Person, die als Betriebsleitung tätig ist.

Zuständige Stelle

die Handwerkskammer

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • berechtigtes Interesse
    Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise die Prüfung daraufhin sein, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.
  • Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das die Übermittlung ihrer Daten ausschließt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle.

Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen.

Den Antrag auf eine Auskunft in Form einer Adressenliste müssen Sie schriftlich auf einem Formular stellen. Manche Handwerkskammern stellen das Formblatt auch zum Download bereit.

Einzelauskünfte aus der Handwerksrolle erhalten Sie auch telefonisch. Direkte Auskünfte online sind nicht möglich.

Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegen spricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.

Bearbeitungsdauer

Der Antrag auf Auskunft aus der Handwerksrolle wird meistens in sieben Tagen beantwortet.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

21.09.2023; Baden-Württembergische Handwerkstag e. V.

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung