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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Frühförderung für Kinder im Vorschulalter wahrnehmen

Die Frühförderung ist ein Unterstützungsangebot für Kinder mit einer Entwicklungsstörung, mit drohender oder bestehender Behinderung.

Interdisziplinäre Frühförderung ist bei Bedarf unabhängig vom Besuch eines allgemeinen Kindergartens oder eines Schulkindergartens möglich.
Sonderpädagogische Frühförderung ist bei Bedarf gleichzeitig mit dem Besuch eines allgemeinen Kindergartens möglich und endet beim Besuch eines Schulkindergartens, da dieser ein sonderpädagogisches Angebot ist.

Aufgaben und Ziele der Frühförderung sind:

  • Auffälligkeiten in der Entwicklung oder Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen,
  • drohenden Behinderungen entgegenzuwirken,
  • vorhandene Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben und
  • betroffene Kinder und ihre Familien zu begleiten.

Das Angebot der interdisziplinären Frühförderstellen und sonderpädagogischen Beratungsstellen umfasst:

  • Früherkennung
  • Frühförderung und Früherziehung
  • Frühbehandlung (nur interdisziplinäre Frühförderung)
  • Beratung und Begleitung

Sie arbeiten zusammen mit:

  • Fachkräften anderer Frühförderstellen
  • niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten sowie Fachärzten
  • niedergelassenen medizinischen Therapeuten
  • Sozialpädiatrischen Zentren
  • Kinderkliniken und anderen Fachkliniken

Diese Stellen haben Angebote mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Schwerpunkten.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Angebote der Frühförderung richten sich beispielsweise an Familien mit Kindern,

  • die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren,
  • mit Entwicklungsverzögerungen oder Auffälligkeiten im Bereich der Sprache oder des Verhaltens,
  • mit Problemen im Spielen und Lernen,
  • mit Auffälligkeiten in der geistigen Entwicklung oder bei körperlicher Behinderung,
  • mit Beeinträchtigungen im Sehen oder Hören,
  • in schwierigen sozialen Lebenssituationen mit Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.

Verfahrensablauf

Um festzustellen, welches Hilfeangebot für Sie geeignet ist, wenden Eltern sich persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen Stellen.

Fristen

Um Angebote der Frühförderung wahrzunehmen, sind keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich. Hilfreich für die Unterstützung des Kindes können bereits vorhandene medizinische Berichte oder Entwicklungsberichte sein.

Kosten

Für Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen und der sonderpädagogischen Beratungsstellen: keine

Hinweise

Angebote der sonderpädagogischen Frühförderung sind freiwillige Leistungen des Landes, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Freigabevermerk

29.08.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg, Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

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Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

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