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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebote bereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheiden sich nach folgenden Förderschwerpunkten (s. § 15 Schulgesetz):

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sehen
  • Hören
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung

Schülerinnen und Schüler mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können auf Wunsch der Eltern ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule oder ein SBBZ in unterschiedlichen Bildungsgängen besuchen.

Haben sich Eltern nach einer Beratung durch das Staatliche Schulamt für ein SBBZ mit einem Förderschwerpunkt entschieden, der vom Wohnort aus nicht erreicht werden kann, kann der Schüler oder die Schülerin an einem SBBZ mit Internat aufgenommen werden.

Freigabevermerk

27.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350
E-Mail: info@aitern.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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