Öffentliche Bekanntmachung - Änderung Bebauungsplan
Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehr“
Der Gemeinderat der Gemeinde Aitern hat am 24. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehr“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans mit den zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit „Scoping“ durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die örtliche Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Aitern hat sich in den letzten Jahren stets weiterentwickelt und weist derzeit eine Mannschaftsstärke von 31 Aktiven auf. Dank der stetigen Aus- und Weiterbildung können aktuell 17 Atemschutzgeräteträger aufgeboten werden. Zudem wurden vor kurzem zwei Mitglieder zum Löschmeister befördert.
Rückblickend war das Jahr 2023 für die Feuerwehr Aitern das einsatzreichste Jahr seit ihrer Gründung. Insgesamt wurden 12 Einsätze abgewickelt. Hierbei ging es um technische Hilfeleistungen nach Unfällen sowie Brand- und Unwettereinsätze. Unter anderem rückte die Wehr auch zur Unterstützung der Feuerwehr von Schönau aus.
Der bestehende Feuerwehrgerätestandort im Bildungshaus der Gemeinde entspricht bei weitem nicht den aktuellen Anforderungen bzw. Bestimmungen und Richtlinien, so dass die Leistungsfähigkeit nur begrenzt gegeben ist. Zudem besteht an diesem Standort aufgrund der räumlichen Enge keine Erweiterungsmöglichkeit, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Nach einer durchgeführten Standortanalyse bietet sich das Grundstück Flst. Nr. 496/1 im Bereich der Abzweigung Belchenstraße/Bergstraße in idealer Weise an. Neben der Flächenverfügbarkeit sprechen insbesondere für diesen Standort die gute verkehrliche Anbindung und schnelle Erreichbarkeit bei Einsätzen.
Im Einzelnen ergeben sich nach derzeitigem Stand folgende Ziele:
- Zukünftige und nachhaltige Sicherung der Feuerwehr von Aitern
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Bergstraße
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen
- Sinnvolle Ausnutzung der vorhandenen Fläche im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Berücksichtigung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 0,2 ha befindet sich im Bereich Sägematte in unmittelbarer Nähe zum Rathaus/Schule und umfasst das Grundstück Flst. Nr. 496/1 sowie ein Teil des Grundstücks Flst. Nr. 1812 (Bergstraße)
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Es wird begrenzt:
- im Nordwesten und Norden durch die Bergstraße (Flst. Nr. 1812 Teil) bzw. Flst. Nr. 496 (Teil)
- im Osten durch gehölzbestandene Grünflächen (Flst. Nrn. 498 und 499) und
- im Süden durch den Aiternbach (Flst. Nr. 66 Teil)
Im Einzelnen ist der Lageplan mit Geltungsbereich vom 24. Juli 2024 maßgebend. Der Planbereich ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung, Umweltbericht (Vorentwurf mit Scoping), Schallgutachten und dem geotechnischen Vorbericht bis einschließlich 27. September 2024 (Veröffentlichungsfrist) hier zu finden sein.
- BPL Feuerwehr Bekanntmachung (365,7 KB)
- BPL Feuerwehr Cover mit Satzung (420,3 KB)
- BPL Feuerwehr Planzeichnung (745,3 KB)
- BPL Feuerwehr Bebauungsvorschriften (250 KB)
- BPL Feuerwehr Begründung (1,094 MB)
- BPL Feuerwehr Umweltbericht (4,676 MB)
- BPL Feuerwehr Schallgutachten (2,414 MB)
- BPL Feuerwehr Geotechnischer Vorbericht (5,104 MB)
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, Bauamt, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau im Schwarzwald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. info@schoenau-im-schwarzwald.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.