Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 13. Januar 2020 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 bestätigt.
Der Haushaltsplan 2020 liegt gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 7. Februar 2020 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen.