Leistungen

Personalausweis - Adresse ändern lassen

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen, wenn Sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten, ohne der Meldepflicht zu unterliegen.

Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis und im Chip des Personalausweises aktualisieren lassen. Dabei bringt die Personalausweisbehörde die neue Anschrift auf einem Adressaufkleber auf der Rückseite des Ausweises an und ändert die Anschrift auf dem Chip des Personalausweises.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung oder Abmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.

Hinweis: Haben Sie keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.

Zuständige Stelle

  • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
  • bei Wegzug ins Ausland: die bisherige Personalausweisbehörde

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet oder abgemeldet haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Wenden Sie sich an

  • die bisherige Personalausweisbehörde
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die neue Personalausweisbehörde
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Fristen

schnellst möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung, wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt
  • Abmeldung bei Umzug ins Ausland

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung.

Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und wie Sie ihn beantragen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Aitern

Bürgermeister Manfred Knobel
Schulweg 6
79677 Aitern
Telefon 07673 350.
E-Mail: aitern@schoenau-im-schwarzwald.de

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

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